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Unser Angebot

Die Nachbarschaftshilfe ist ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein, um Menschen in Notsituationen des Alltags seelische, leibliche, soziale und hauswirtschaftliche Hilfe geben zu können. Jeder in einer Notsituation kann Hilfe von uns als Verein erhalten, egal ob alt oder jung, Familien, Alleinstehende, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, kranke oder pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige. Die Nachbarschaftshilfe verfolgt das Ziel, die gegenseitige Hilfe zu organisieren und zu fördern. Unser Ziel ist es, dass vor allem ältere Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld leben können und Familien im Bedarfsfall Unterstützung finden.

 

Hilfe anzunehmen

- verbessert die Lebensqualität und
- ermöglicht (weitere) Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden.

Solange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung zu bleiben und dies Wirklichkeit werden zu lassen; dabei möchten wir Ihnen helfen.

Was tun wir für beispielhaft Sie?

- Wir schenken anderen Menschen Zeit: zum Reden, zum Vorlesen, Spazierengehen und manches mehr.
- Wir begleiten andere bei Arztbesuchen, Einkäufen, Behördengängen.
- Wir führen Fahrdienste durch.
- Wir unterstützen bei hauswirtschaftliche Tätigkeiten, z.B. Kochen, Backen, Reinigen, Wäschepflege und leichten Gartenarbeiten.
- Wir helfen beim Schriftverkehr und Ablage.
- Wir betreuen die Kinder im Haushalt.
- Wir entlasten pflegende Angehörige.
- Wir motivieren, (wieder) aktiv am Leben teilzunehmen, sei es durch Kontakt zu anderen oder die Teilnahme an Freizeitaktivitäten.

Wie ist der Umfang der Hilfe?

- Alle Bürger/-innen in einer Notsituation aus Tauberbischofsheim, Lauda-Königshofen, Königheim, Werbach, Grünsfeld, Großrinderfeld, Wittighausen , Boxberg und Ahorn können festgelegte Hilfen nach Vereinbarung und gegen Zahlung eines Entgelts in Anspruch nehmen.

- Der Umfang der Unterstützung wird je nach Wunsch des Anfragenden und der Kapazität des Helfers/ der Helferin vereinbart.

- Die Einsätze werden in einem individuellen Beratungsgespräch i.d.R. regelmäßig und zeitlich begrenzt vereinbart.

Unsere Rechnungen können Sie, falls Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, als Leistung der Pflegeversicherung abrechnen: Entlastungsbeitrag (§45 SGB XI) und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

Was müssen Sie tun?

- Melden Sie sich einfach bei uns telefonsich oder unter info@nsh-mt.de
- Seien Sie bereit, Hilfe anzunehmen.
- Gehen Sie mit uns eine vertrauensvolle Beziehung ein.

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